Am 20. November hielt Bruno Zumofen, der Experte für die Geschichte Leukerbads, wieder einen Vortrag. Im Januar 2023 durfte ich bei seinen Ausführungen über die alten Badner Familien einiges erfahren. Darüber habe ich am Anfang meines Tagesbuchs 2023 berichtet. Dieses Mal heisst das Thema „Weggeschichten“, und Bruno erzählt auf „Wallisertitsch“, ab wann es welche Wege von und nach Leukerbad gab, und wer sie wann benutzen durfte. Als historisches Dokument dient ihm „das weisse Buch“, worin der jeweilige Gemeindeschreiber in der Zeit von 1500 bis 1908 alle wichtigen Gegebenheiten aufgeschrieben hat. Die heutige Strasse von Leuk im Rohnetal bis hinauf nach Leukerbad gibt es seit 1850. Vorher gab es nur den schmaleren Römerweg. Kutschen fuhren bis 1915, danach gab es bis 1967 die Zahnradbahn, welche zum grossen Bedauern vieler von Bussen abgelöst wurde.
Alte Flurnamen entstammen dem frankoprovenzalischen Dialekt. Darin enthaltene Silben wie „plan“ bedeutet Ebene oder „prae“ bedeutet Wiesenmatte. Auch keltische Namen sind erhalten geblieben. „Leuk“ bedeutet Wiese, „Dala“ trüber Fluss, „Brig“ Brücke, „Wallis“ Tal der Römer. Die damalige Walliser Währung hiess „Mauriner Pfund“. Die Strasse zur Nachbargemeinde Albinen gibt es erst seit 1978. Vorher benutzten die Einheimischen nur die Leitern, die es heute noch gibt. Es war damals keine Seltenheit, dass auch 70- oder 80jährige Frauen die Leitern geschickt hinauf- und hinabkletterten. Auch Kinder und Tiere wie zum Beispiel Ziegen wurden auf dem Rücken über die Leitern getragen.
1232 wurde zum ersten Mal der Gemmipass und der Weg nach Kandersteg erwähnt. Dies war vor Inbetriebnahme der Lötschbergbahn 1913 und weiteren Strassen- und Tunnelbauten während vieler Jahrhunderte der kürzeste Weg vom Berner Gebiet ins Wallis. In der Mitte des Weges wurde 1742 eine Zollstation erbaut, die später in das Gasthaus «Schwarenbach» umgewandelt wurde. Mit dem aufkommenden Tourismus beherbergte es berühmte Persönlichkeiten wie Alexandre Dumas, Jules Vernes, Guy de Maupassant, Mark Twain, J.W. Goethe, Lenin, Pablo Picasso usw.
Gemäss dem «weissen Buch» wurde festgelegt, zu welcher Zeit der Weg zu den Gebirgsweiden für das auf- und absteigende Vieh reserviert war. Die damaligen Kühe waren kleiner und hatten kürzere Beine. Heute weiden im Sommer nur noch Schafe rund um den Daubensee beim Gemmipass. Der Alpabzug im September ist immer noch jedes Mal ein Volksfest.
1484 wurde der Grundstein zur St. Barbara-Kirche gelegt. Bisher waren die Gläubigen jeden Sonn- und Feiertag den 16 km langen Weg zu Fuss zur nächstgelegenen Kirche nach Leuk gegangen. 1501 weihte Bischof Matthias Schiner von Sitten die Kirche ein und erklärte Leukerbad zur selbständigen Kirchgemeinde. Um 1870 wurde die Kirche erweitert, um 90° gedreht und der heiligen Maria geweiht. Dank dem erfolgreichen bischöflichen Marketing für das Bäderdorf entwickelten sich die Besucherzahlen rasant. Aus dem Jahr 1533 gibt es folgende Weisung im „weissen Buch“: „Falls jemand sich nicht zu Kurzwecken oder zu Besuch von Verwandten oder als Handwerker mit einem Auftrag in Leukerbad aufhält, solle er nach drei Tagen befragt werden. Kann er keinen Grund angeben, so solle er sofort abreisen, damit nichts Böses geschehe.“ Eine Zuhörerin im Publikum meint, diese Bestimmung sollte man heute wieder einführen. 1779 wurde der erste Kupferstich der Umgebung von Leukerbad erstellt und in demselben Jahr besuchte Goethe das Dorf. Er genoss die „säuberlich gefassten“ Thermalquellen und bedauerte, dass er nicht genügend Zeit gehabt hätte, um die Einheimischen, die er als freundlich und ehrlich einschätzte, näher kennenzulernen. Zu der Zeit betrug die Einwohnerzahl etwa 500.
Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Albiner Blumenkinder bei den Kurgästen sehr beliebt. Auf den schmalen Wegen nach Leukerbad pflückten sie einheimische Blumen wie Edelweiss, Enzian und Silberdisteln. Diese verkauften sie in kleinen Schachteln den Gästen, die sie per Post Bekannten und Verwandten in die ganze Welt verschickten. Manchmal verdienten die Blumenkinder pro Monat sogar mehr als der eigene Familienvater.
Die Albiner Leitern gibt es heute immer noch. Sie bestehen aus Holz, und jede ist etwa 10 m lang und 1 m breit. Ich habe sie bis jetzt auf meinen Wanderwegen vermieden. Man muss schwindelfrei sein. Es ist einfacher hinauf- als hinabzuklettern.
Foto: Altes Haus in Albinen und Text: Petra Dobrovolny
Heile dich selbst mit kosmischen Frequenzen
Hier der Link zu meinem neusten Video mit Heilfrequenzen von Sonne, Mond und Pluto für Erschöpfung und Traumata.
Frohe Ostern …
für alle, die dies lesen!
Eine andere Perspektive auf das „Ostergeschehen“ bietet sich auch an:
Unser inneres göttliches Kind ist durch Erziehung und starre gesellschaftliche Konventionen gekreuzigt worden. Dieses Kind steht für unsere Lebendigkeit und befähigt uns, unsere Talente zu erkennen und den Sinn unseres Lebens zu entdecken. Ostern bietet die Möglichkeit der Auferstehung, das heisst ein Erwachen: Wir erkennen, was mit unserem inneren Kind passiert ist. Dies geht oft mit einer Lebenskrise einher, die meistens in der Lebensmitte stattfindet. Wir erkennen, was bis jetzt zu kurz gekommen ist und was unsere eigentliche Lebensbestimmung ist.
Mehr dazu gibt es bei C.G. Jung, der den Individuationsweg mit Hilfe des inneren göttlichen Kindes beschrieben hat.
In diesem Sinne wünsche ich ein Erwachen zu euch selbst. Ihr könnt viel mehr als ihr euch zutraut.
Text und Foto: Petra Dobrovolny
Dokumente aus dem Jahr 1977 und die Erinnerung an einen juristischen Schutzengel
Kennt Ihr das auch? Ihr sucht ein Dokument tief unten in einer alten Schachtel. Zum Vorschein kommt ein anderes. So erging es mir vor ein paar Tagen. Mein Fund veranlasste mich zu einer Reise in vergangene Zeiten. Das Dokument, welches bei meiner Suche zum Vorschein kam, ist eine Verfügung der Fremdenpolizei des Kantons Zürich vom 6. Juni 1977. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 (!) und ist eine Antwort auf meine insgesamt drei Gesuche um die Verlängerung der Gültigkeit meiner Aufenthaltsbewilligung, um die Bewilligung zum Stellenantritt als Psychologin für neuropsychologische Therapie am Kantonsspital Zürich im Rahmen eines Forschungsprojekts des Schweizerischen Nationalfonds sowie um eine Niederlassungsbewilligung im Kanton Zürich. Meine Gesuche werden alle abgelehnt, da ich ohne fremdenpolizeiliche Genehmigung meine Arbeitsstelle widerrechtlich bereits am 1.9.1976 angetreten hatte. «Zum Verlassen des zürcherischen Kantonsgebietes wird ihr (mir) eine Frist bis zum 10. Juli 1977 angesetzt.» Gemäss dem Bundesgesetz aus dem Jahre 1931 Artikel 17 Absatz 2, so wird in der Verfügung ausgeführt, zählt nicht, dass mein Ehemann für den Kanton St. Gallen eine Niederlassung und für den Kanton Zürich eine Nebenniederlassung hat. Es zählt ebenfalls nicht, dass ich weiterhin zwecks Doktorandenstudium an der Universität Zürich immatrikuliert bin.
Zur Erklärung für die Lesenden: Im Herbst 1970 hatte ich nach meinem Abitur an der Europa-Schule in Luxemburg meinen Wohnsitz zwecks Studiums in die Schweiz verlegt. Somit stand ich unter Aufsicht der kantonalen Fremdenpolizei. Gemäss unserer Kenntnis der Bestimmungen hätte ich gesetzlich ein Anrecht auf eine Niederlassung in der Schweiz gehabt, falls ich entweder einen Schweizer oder einen «Niederlasser» heirate, d.h. einen Ausländer, der in der Schweiz wohnen und arbeiten darf. Als politischer Flüchtling nach der sowjetischen Invasion in die damalige Tschechoslowakei im Jahre 1968 hatte mein Georg gesetzlichen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Den Antrag auf einen Schweizer Pass konnte er erst nach 12 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in der Eidgenossenschaft stellen, wenn er noch dazu die letzten 3 Jahre dieser Zeit in derselben Wohngemeinde verbracht hatte. Doch das ist eine andere Geschichte.
Mein Stellenantritt in Zürich per 1.9.1976 war uns seit Ende Juni 1976 bekannt. Im Juli schloss ich meine Lizentiatsprüfung in klinischer Psychologie ab. Im August wollten wir heiraten, auch damit meiner Arbeitsbewilligung nichts mehr im Wege stand. An Georgs Eltern, die in der Tschechoslowakei lebten, hatten wir schon längst die damals nötigen Antragsformulare für eine Ausreisegenehmigung zu unserer Hochzeit geschickt. Doch die kommunistischen Behörden zögerten die Bearbeitung mit schlussendlich einem negativen Entscheid lange hinaus. Einen Hochzeitstermin bekamen wir gerade doch noch für Ende September hin. Dies alles war der Fremdenpolizei äusserst verdächtig und sie vermuteten, dass ich mir mit grosser Raffinesse einen «Niederlasser» angeln wollte, um auf Kosten der Schweiz meine akademische Karriere fortzusetzen. Es musste sich um eine fingierte Heirat handeln, zumal ich mich «nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Ehemann aufhielt». Obwohl wir bereits ein halbes Jahr vor der Hochzeit in Zürich eine gemeinsame Wohnung hatten. Ausschlaggebend für die Zürcher Fremdenpolizei war Georgs Hauptwohnsitz im Kanton St. Gallen, für welchen er eine Niederlassungsbewilligung hatte. Seit April 1977, also noch vor der fremdenpolizeilichen Verfügung vom 7. Juni hatte Georg auf seinen Antrag hin eine Nebenniederlassungsbewilligung für den Kanton Zürich erhalten. Gemäss den Zürcher Behörden hätte ich, um die «Echtheit» unserer Eheschliessung zu beweisen, in St. Gallen bei meinem Ehemann wohnen, den gemeinsamen Haushalt besorgen müssen und die mir angebotene Stelle am Kantonsspital Zürich erst gar nicht annehmen dürfen.
Immerhin wurde mir eine Frist von 20 Tagen genehmigt, um gegen die Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs einzulegen. Mein Schreiben «muss einen begründeten Antrag erhalten. Verfügung und Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.» Bereits seit Herbst 1976 hatte ich begonnen alle möglichen Formulare auszufüllen und einzureichen. Am 1. Februar 1977 hatte mich das Arbeitsamt des Kantons Zürich angerufen und mir mündlich mitgeteilt, dass ich keine Arbeitsbewilligung benötige, wenn ich eine Niederlassung hätte. Und falls ich noch an der Uni immatrikuliert sei, würde ich nicht das Kontingent für ausländische Arbeitskräfte belasten, sondern als Studentin gelten. Wahrscheinlich stimmt hier das Gesetz von 1931 nicht mehr mit den im Jahre 1977 praktizierten Bestimmungen für ausländische Arbeitnehmer überein. Oder das eine Amt weiss nicht, was das andere tut. Mein Chef, der Leiter des neuropsychologischen Laboratoriums, verstand als Schweizer die Welt nicht mehr. Er unterschrieb in mehreren Formularen die Erklärung, dass er über diese administrativen Schwierigkeiten vor meinem Stellenantritt nicht informiert worden war.
Wie schon oft in meinem Leben trat nun ein Schutzengel auf die Bühne, dieses Mal in Gestalt eines Zürcher Rechtsanwalts. Er wurde uns über einen lieben Freund vermittelt. Dieser Schutzengel rief am 21. Juni 1977, also noch rechtzeitig vor dem 10. Juli, an welchem ich spätestens das Zürcher Kantonsgebiet hätte verlassen müssen, kurzerhand den Chef der Zürcher Fremdenpolizei an und liess ihm anschliessend ein Protokoll dieses Telefonats per Einschreiben mit Kopie an Georgs St. Galler Adresse zukommen. Telefonisch hatte er dem Herrn Polizisten die «auf Missverständnissen beruhenden Differenzen zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton St. Gallen dargelegt.» In der Schlussfolgerung wird in bestem Einvernehmen beider Kantone die zürcherische Verfügung vom 6.6.1977 suspendiert. Das weitere vereinbarte Vorgehen: Georg werde in St. Gallen für mich eine Niederlassungsbewilligung, auf welche ich gesetzlichen Anspruch hätte (also doch!), beantragen. Sobald diese ausgestellt sei, was in wenigen Tagen passiere, werde Georg sich mit der Zürcher Fremdenpolizei in Verbindung setzen, um die weiteren zürcherischen Formalitäten für mich zu erledigen. Mein Schutzengel beendet den Brief so: «Ich danke Ihnen dafür, dass Sie so entschlossen und rasch dazu beigetragen haben, die schon sehr verfahrene Situation einer glücklichen Lösung zuzuführen und verbleibe mit freundlichen Grüssen P.M.G. Man kann viel von Schutzengeln lernen. Nach 10 Monaten Hin und Her mit unzähligen eingeschriebenen und per express gesandten Briefen und Telefonaten fand diese «Causa» ein gutes Ende.
Ich hatte nie daran gezweifelt, denn ich wusste, dass ich im Recht war und sich die Missverständnisse irgendwie aufklären würden. Weder kündigte ich meine Arbeitsstelle noch unsere Wohnung, noch packte ich meine Sachen, um das Zürcher Kantonsgebiet vor dem 10. Juli 1977 zu verlassen. Dank dieser glücklichen Wende konnten alle Beteiligten, vor allem mein Chef, erleichtert aufatmen. Für ihn hatte viel auf dem Spiel gestanden: Das Forschungsprojekt des schweizerischen Nationalfonds, dessen Leitung er innehatte, war vor meinem Stellenantritt bereits zwei Jahre lang ohne bauchbare Ergebnisse verlaufen. Nun lagen alle Hoffnungen auf mir, innerhalb der weiteren zwei Jahre eine neuropsychologische Therapie für hirnverletzte Patienten und Patientinnen zu erarbeiten, deren Erfolg sich einerseits in einer gelungenen Rehabilitation der Betroffenen in Alltag und Beruf zeigte und andererseits wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte. Für die Betroffenen stand noch viel mehr auf dem Spiel als für meinen Chef: Viele wurden damals in einer psychiatrischen Klinik versorgt oder sie verkümmerten als Folge einer fehlenden passenden Therapie nter der Obhut von sich aufopfernden Angehörigen. Es gelang mir, die neuropsychologische Therapie als wichtigsten Baustein der Rehabilitation zu erforschen und schweizweit bekannt zu machen. «Neuro-Rehabilitation» war kein Fremdwort mehr. Das diskriminierende Menschenbild, welches auch in der Fachwelt verbreitet war, wandelte sich. Meine Dissertation über Betroffene, die als Erwachsenen plötzlich eine Hirnverletzung erleben, fand grossen Anklang. Die damals neu entstandenen regionalen Selbsthilfegruppen von Betroffenen und deren Angehörigen sowie Arbeitgebende und Vorgesetzten gaben mir zahlreiche positive Rückmeldungen und dankten mir dafür, dass meine Arbeit zu einem besseren Verständnis dieser Mitmenschen verholfen hatte.
Vor etwa vier Jahren hörte ich zufälligerweise in den Mittagsnachrichten folgende Meldung: Die Schweiz hätte sich entschieden einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Personen aus dem Ausland, die hier ein Studium oder eine Fachausbildung abgeschlossen hätten, erhielten ab sofort eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung auch ohne einen Schweizer oder eine Schweizerin oder jemanden mit einer Niederlassungsbewilligung heiraten zu müssen.
Die Dokumente aus dem Jahre 1977 kann ich nun als Altpapier entsorgen. Meinem damaligen Schutzengel, der mir nie eine Rechnung geschrieben hat, danke ich noch einmal in der Form eines Gebets. Bestimmt hat er eine «himmlische Karriere» gemacht, wandelt jetzt unsichtbar auf dieser Erde und bewirkt zur Verwunderung der Menschen unerklärbare glückliche Wendungen. Ruft ihn herbei, wenn ihr in Not seid!
Foto: Sonne über Leukerbad
und Text: Petra Dobrovolny-Mühlenbach
In memoriam Gunnar Kaiser 9. Juni 1976 – 12. Oktober 2023
Er war der Philosoph von nebenan
und stiess gerne mit dir an
und meinte:
«Die Welt ist anders als sie scheint.
Lass’ uns darüber philosophieren,
dann wirst auch du es schnell kapieren.»
Er tat dies unermüdlich kaiserlich
und fragte sich schliesslich:
«Habe ich genug getan?
Es ist doch unglaublich,
was hier passiert
und wie lange es dauert,
bis das endlich mal jemand kapiert!»
Als Lehrer und Beamter
war er eines Tages ausgestiegen
und hatte sich gesagt:
«Ich mach’ da nicht mehr mit!
Ich mag nicht mehr über andere siegen,
will lieber hinterfragen,
egal, was andere sagen.»
Das Mobbing war für ihn
schwer zu schlucken,
doch wollte und konnte er
sich nicht ducken.
Kaiserlich führte er uns
zu neuen Einsichten,
ohne es sich darin
gemütlich einzurichten.
Er nahm uns mit auf neue Reisen,
wir hatten Teil an Trank und Speisen.
Er nahm uns mit
auf seinen Höllenritt.
Viele wünschten, er werde wieder fit!
Wir sagten: «Gunnar, bleib’ wie du bist!
Wir lieben dich! Lass die Welt nicht
zu nah an dich heran!
Aus unserer Sicht
hast du genug getan!»
Nun ist er Philosoph im Paradies.
Ohne Zweifel geniesst er dies.
Er prostet uns zu von einer Wolke
und sagt: «Das ist es, was ich noch wollte!
Ich bin euch hierher schon mal vorausgegangen,
damit ihr nicht müsst bangen
vor dem Tod. Er ist die tiefste
und höchste Transformation
durch die göttliche Liebe.
Das sag’ ich euch jetzt
aus dieser Perspektive.»
Petra M. Dobrovolny-Mühlenbach
Text und Foto
Gunnar Kaiser war Philosoph, Buchautor und Youtuber
11. August (2): Meine Farb-Klangtherapie: Zur Geschichte
Heute am 11. August ist mit der Post das grosse Paket aus Deutschland mit der besonderen Lampe bei mir in Leukerbad angekommen. Durch ein Interview auf Youtube von Thomas Schmelzer von Mystica TV mit Thomas Künne hatte ich von dieser Leuchte erfahren und gedacht: Genau so etwas suche ich!
Zu meiner Geschichte: Ende der 80er Jahren hatte ich über Ernst-Joachim Behrendt die von dem Schweizer Physiker nach Hans Cousto berechneten kosmischen Klänge – wie den Sonnenton, den Jahres- und Tageston der Erde, den Ton der Venus usw. – entdeckt und mir fast alle Schallplatten mit Gongs, indischer Tampura, japanischem Koto usw. von Michael Vetter gekauft. Er machte damals diese Musikinstrumente, die er «zen-meditativ» in der kosmischen Oktave spielte, in Deutschland und der Schweiz bekannt. Anfang der 2000er Jahre wurde vor allem von Inge Schubert die Phonophorese, eine Akupressur mit Klängen, entwickelt: Stimmgabeln in den Frequenzen der kosmischen Oktave werden auf bestimmte Organpunkte der Körpermeridiane gesetzt, um so die Gesundheit zu unterstützen. Bald gab es auch in der kosmischen Oktave gestimmte Klangstäbe, mit denen ich durch ein sanftes Anschlagen jeweils die Aura meiner Patienten und Patientinnen behandle. Dazu singe ich Obertöne. Dies versetzt den Behandelten in eine tiefe Entspannung. Oft tauchen innere Bilder früherer traumatischer Situationen oder Erlebnisse aus früheren Leben auf. Die Klänge unterstützen die Freigabe dieser Traumata aus dem Zellgedächtnis des Körpers, sodass eine Heilung stattfinden kann. Nach einer solchen «Klangreise» ist ein therapeutisches Gespräch hilfreich. So konnte ich in den letzten 20 Jahren viele Ratsuchende behandeln. Sie wünschten sich von mir Tonaufnahmen dieser Klangreisen, um sich bei Bedarf zuhause selbst behandeln zu können. Aufgrund der Themen, die meine Kundschaft in die Therapiesitzungen mitbrachte, komponiere ich bis heute CDs bzw. Alben mit jeweils 6 oder mehr Titeln bzw. Stücken, die etwa einer Stunde Klangtherapie entsprechen. Jeder Klang hat auch eine Farbe, wenn man ihn oktaviert, d.h. seine Frequenzen so lange verdoppelt, sodass sie für den Menschen sichtbar werden. Hans Cousto hat nicht nur die Klänge der kosmischen Oktave in hz (Hertz) , sondern auch die dazugehörigen Farben in nm (Nanometer) berechnet. Dies ermöglicht es mir, meine klangtherapeutischen Stücke mit Bildsequenzen in den dazugehörigen Farben zu verfilmen. So entstanden meine DVDs zur Farb-Klangtherapie. Eine Auswahl findet Ihr bei www.dolphinkissis.ch und auf meinem Youtube-Kanal. Zum Beispiel ein Stück zum Einschlafen:
oder zum Entgiften:
Und heute kam mit der Post die Lampe «cosmic-lights-tube» zu mir. Sie kann simultan meine Klänge in Farben übersetzen. Sie durchläuft dabei das gesamte Planetenspektrum von 461 nm bis 743 nm und zeigt die Planetentöne in wunderschönem farbigen Licht. Ich bin gespannt, wie mein Weg mit Licht und Klang weitergeht.
Text: Petra Dobrovolny