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Ein seltsamer Notartermin

Sonnenfinsternis

Die Botschaft der Navajo: Bleibt heute still, meditiert über euer Leben, darüber, wie ihr Erfüllung und Sinn finden könnt. Habt Glauben, Vertrauen, Freude, Hoffnung und lebt in Frieden.

Meine Begegnungen mit Bruder Klaus

und Text: Petra Dobrovolny

Mit himmlischen und irdischen Klängen in das neue Jahr

Foto und Text: Petra Dobrovolny

21.12.23 Wintersonnenwende

Wie die Zeiten sich ändern oder auch nicht

17.12.2023 Dritter Advent und ein Rückblick

Foto und Text: Petra Dobrovolny

Dokumente aus dem Jahr 1977 und die Erinnerung an einen juristischen Schutzengel

Kennt Ihr das auch? Ihr sucht ein Dokument tief unten in einer alten Schachtel. Zum Vorschein kommt ein anderes. So erging es mir vor ein paar Tagen. Mein Fund veranlasste mich zu einer Reise in vergangene Zeiten. Das Dokument, welches bei meiner Suche zum Vorschein kam, ist eine Verfügung der Fremdenpolizei des Kantons Zürich vom 6. Juni 1977. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 (!) und ist eine Antwort auf meine insgesamt drei Gesuche um die Verlängerung der Gültigkeit meiner Aufenthaltsbewilligung, um die Bewilligung zum Stellenantritt als Psychologin für neuropsychologische Therapie am Kantonsspital Zürich im Rahmen eines Forschungsprojekts des Schweizerischen Nationalfonds sowie um eine Niederlassungsbewilligung im Kanton Zürich. Meine Gesuche werden alle abgelehnt, da ich ohne fremdenpolizeiliche Genehmigung meine Arbeitsstelle widerrechtlich bereits am 1.9.1976 angetreten hatte. «Zum Verlassen des zürcherischen Kantonsgebietes wird ihr (mir) eine Frist bis zum 10. Juli 1977 angesetzt.» Gemäss dem Bundesgesetz aus dem Jahre 1931 Artikel 17 Absatz 2, so wird in der Verfügung ausgeführt, zählt nicht, dass mein Ehemann für den Kanton St. Gallen eine Niederlassung und für den Kanton Zürich eine Nebenniederlassung hat. Es zählt ebenfalls nicht, dass ich weiterhin zwecks Doktorandenstudium an der Universität Zürich immatrikuliert bin.

Zur Erklärung für die Lesenden: Im Herbst 1970 hatte ich nach meinem Abitur an der Europa-Schule in Luxemburg meinen Wohnsitz zwecks Studiums in die Schweiz verlegt. Somit stand ich unter Aufsicht der kantonalen Fremdenpolizei. Gemäss unserer Kenntnis der Bestimmungen hätte ich gesetzlich ein Anrecht auf eine Niederlassung in der Schweiz gehabt, falls ich entweder einen Schweizer oder einen «Niederlasser» heirate, d.h. einen Ausländer, der in der Schweiz wohnen und arbeiten darf. Als politischer Flüchtling nach der sowjetischen Invasion in die damalige Tschechoslowakei im Jahre 1968 hatte mein Georg gesetzlichen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Den Antrag auf einen Schweizer Pass konnte er erst nach 12 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in der Eidgenossenschaft stellen, wenn er noch dazu die letzten 3 Jahre dieser Zeit in derselben Wohngemeinde verbracht hatte. Doch das ist eine andere Geschichte.   

Mein Stellenantritt in Zürich per 1.9.1976 war uns seit Ende Juni 1976 bekannt. Im Juli schloss ich meine Lizentiatsprüfung in klinischer Psychologie ab. Im August wollten wir heiraten, auch damit meiner Arbeitsbewilligung nichts mehr im Wege stand. An Georgs Eltern, die in der Tschechoslowakei lebten, hatten wir schon längst die damals nötigen Antragsformulare für eine Ausreisegenehmigung zu unserer Hochzeit geschickt. Doch die kommunistischen Behörden zögerten die Bearbeitung mit schlussendlich einem negativen Entscheid lange hinaus. Einen Hochzeitstermin bekamen wir gerade doch noch für Ende September hin. Dies alles war der Fremdenpolizei äusserst verdächtig und sie vermuteten, dass ich mir mit grosser Raffinesse einen «Niederlasser» angeln wollte, um auf Kosten der Schweiz meine akademische Karriere fortzusetzen. Es musste sich um eine fingierte Heirat handeln, zumal ich mich «nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Ehemann aufhielt». Obwohl wir bereits ein halbes Jahr vor der Hochzeit in Zürich eine gemeinsame Wohnung hatten. Ausschlaggebend für die Zürcher Fremdenpolizei war Georgs Hauptwohnsitz im Kanton St. Gallen, für welchen er eine Niederlassungsbewilligung hatte. Seit April 1977, also noch vor der fremdenpolizeilichen Verfügung vom 7. Juni hatte Georg auf seinen Antrag hin eine Nebenniederlassungsbewilligung für den Kanton Zürich erhalten. Gemäss den Zürcher Behörden hätte ich, um die «Echtheit» unserer Eheschliessung zu beweisen, in St. Gallen bei meinem Ehemann wohnen, den gemeinsamen Haushalt besorgen müssen und die mir angebotene Stelle am Kantonsspital Zürich erst gar nicht annehmen dürfen.  

Immerhin wurde mir eine Frist von 20 Tagen genehmigt, um gegen die Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs einzulegen. Mein Schreiben «muss einen begründeten Antrag erhalten. Verfügung und Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.» Bereits seit Herbst 1976 hatte ich begonnen alle möglichen Formulare auszufüllen und einzureichen. Am 1. Februar 1977 hatte mich das Arbeitsamt des Kantons Zürich angerufen und mir mündlich mitgeteilt, dass ich keine Arbeitsbewilligung benötige, wenn ich eine Niederlassung hätte. Und falls ich noch an der Uni immatrikuliert sei, würde ich nicht das Kontingent für ausländische Arbeitskräfte belasten, sondern als Studentin gelten. Wahrscheinlich stimmt hier das Gesetz von 1931 nicht mehr mit den im Jahre 1977 praktizierten Bestimmungen für ausländische Arbeitnehmer überein. Oder das eine Amt weiss nicht, was das andere tut. Mein Chef, der Leiter des neuropsychologischen Laboratoriums, verstand als Schweizer die Welt nicht mehr. Er unterschrieb in mehreren Formularen die Erklärung, dass er über diese administrativen Schwierigkeiten vor meinem Stellenantritt nicht informiert worden war.

Wie schon oft in meinem Leben trat nun ein Schutzengel auf die Bühne, dieses Mal in Gestalt eines Zürcher Rechtsanwalts. Er wurde uns über einen lieben Freund vermittelt. Dieser Schutzengel rief am 21. Juni 1977, also noch rechtzeitig vor dem 10. Juli, an welchem ich spätestens das Zürcher Kantonsgebiet hätte verlassen müssen, kurzerhand den Chef der Zürcher Fremdenpolizei an und liess ihm anschliessend ein Protokoll dieses Telefonats per Einschreiben mit Kopie an Georgs St. Galler Adresse zukommen. Telefonisch hatte er dem Herrn Polizisten die «auf Missverständnissen beruhenden Differenzen zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton St. Gallen dargelegt.» In der Schlussfolgerung wird in bestem Einvernehmen beider Kantone die zürcherische Verfügung vom 6.6.1977 suspendiert. Das weitere vereinbarte Vorgehen: Georg werde in St. Gallen für mich eine Niederlassungsbewilligung, auf welche ich gesetzlichen Anspruch hätte (also doch!), beantragen. Sobald diese ausgestellt sei, was in wenigen Tagen passiere, werde Georg sich mit der Zürcher Fremdenpolizei in Verbindung setzen, um die weiteren zürcherischen Formalitäten für mich zu erledigen. Mein Schutzengel beendet den Brief so: «Ich danke Ihnen dafür, dass Sie so entschlossen und rasch dazu beigetragen haben, die schon sehr verfahrene Situation einer glücklichen Lösung zuzuführen und verbleibe mit freundlichen Grüssen P.M.G. Man kann viel von Schutzengeln lernen. Nach 10 Monaten Hin und Her mit unzähligen eingeschriebenen und per express gesandten Briefen und Telefonaten fand diese «Causa» ein gutes Ende.

Ich hatte nie daran gezweifelt, denn ich wusste, dass ich im Recht war und sich die Missverständnisse irgendwie aufklären würden. Weder kündigte ich meine Arbeitsstelle noch unsere Wohnung, noch packte ich meine Sachen, um das Zürcher Kantonsgebiet vor dem 10. Juli 1977 zu verlassen.  Dank dieser glücklichen Wende konnten alle Beteiligten, vor allem mein Chef, erleichtert aufatmen. Für ihn hatte viel auf dem Spiel gestanden: Das Forschungsprojekt des schweizerischen Nationalfonds, dessen Leitung er innehatte, war vor meinem Stellenantritt bereits zwei Jahre lang ohne bauchbare Ergebnisse verlaufen. Nun lagen alle Hoffnungen auf mir, innerhalb der weiteren zwei Jahre eine neuropsychologische Therapie für hirnverletzte Patienten und Patientinnen zu erarbeiten, deren Erfolg sich einerseits in einer gelungenen Rehabilitation der Betroffenen in Alltag und Beruf zeigte und andererseits wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte. Für die Betroffenen stand noch viel mehr auf dem Spiel als für meinen Chef: Viele wurden damals in einer psychiatrischen Klinik versorgt oder sie verkümmerten als Folge einer fehlenden passenden Therapie nter der Obhut von sich aufopfernden Angehörigen. Es gelang mir, die neuropsychologische Therapie als wichtigsten Baustein der Rehabilitation zu erforschen und schweizweit bekannt zu machen. «Neuro-Rehabilitation» war kein Fremdwort mehr. Das diskriminierende Menschenbild, welches auch in der Fachwelt verbreitet war, wandelte sich. Meine Dissertation über Betroffene, die als Erwachsenen plötzlich eine Hirnverletzung erleben, fand grossen Anklang. Die damals neu entstandenen regionalen Selbsthilfegruppen von Betroffenen und deren Angehörigen sowie Arbeitgebende und Vorgesetzten gaben mir zahlreiche positive Rückmeldungen und dankten mir dafür, dass meine Arbeit zu einem besseren Verständnis dieser Mitmenschen verholfen hatte.

Vor etwa vier Jahren hörte ich zufälligerweise in den Mittagsnachrichten folgende Meldung: Die Schweiz hätte sich entschieden einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Personen aus dem Ausland, die hier ein Studium oder eine Fachausbildung abgeschlossen hätten, erhielten ab sofort eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung auch ohne einen Schweizer oder eine Schweizerin oder jemanden mit einer Niederlassungsbewilligung heiraten zu müssen.

Die Dokumente aus dem Jahre 1977 kann ich nun als Altpapier entsorgen. Meinem damaligen Schutzengel, der mir nie eine Rechnung geschrieben hat, danke ich noch einmal in der Form eines Gebets. Bestimmt hat er eine «himmlische Karriere» gemacht, wandelt jetzt unsichtbar auf dieser Erde und bewirkt zur Verwunderung der Menschen unerklärbare glückliche Wendungen. Ruft ihn herbei, wenn ihr in Not seid!

Foto: Sonne über Leukerbad

und Text: Petra Dobrovolny-Mühlenbach 

Meine Klangmeditation am 11. August

Am 11. August findet wie jeden 2. Freitag im Monat meine Klangmeditation in der Kirche in Leukerbad statt. Beim Eingang spricht mich eine Dame aus Lausanne an: «Sind Sie diejenige, die hier Klangmeditationen geben?» Ich bejahe. «Dann habe ich Sie vorgestern schon gesehen und gehört! O, wissen Sie, Ihre Klänge rufen so starke Emotionen hervor! Wunderbar! Darum bin ich jetzt nochmal gekommen. Und mein Mann kommt auch, aber etwas später. Er ist gerade noch in der Klinik in einer Therapie.» Während ich meine Kristallinstrumente auf dem kleinen Altar der Seitenkapelle bereitlege und eine Kerze anzünde, finden sich etwa 27 Personen ein. Wie bisher besteht mein Publikum zu 90% aus Frauen. Einige davon bringen ihre Ehepartner mit. Heute sind auch Zuhörende dabei, die gewohnt sind zu meditieren. Sie setzen beide Füsse auf den Boden, legen die Hände wie zwei Schalen mit den Handinnenflächen nach oben auf die Oberschenkel, sitzen gut aufgerichtet da und schliessen die meiste Zeit über die Augen. Beim Warten auf den 17-Uhr-Glockenschlag stimme ich mein Publikum bereits leise auf die Klänge meiner drei Kristallschalen und der Kristall-Lyra. Zufälligerweise harmonisieren die Klangschalen mit den Kirchenglocken. Während 45 Minuten geniessen die Zuhörenden das Klangbad. Nach 10 Minuten sehe ich, dass viele gähnen. Dies verstehe ich als ein Zeichen der Entspannung. Nach weiteren 10 Minuten beginnen Tränen zu fliessen. Mein «Dona nobis pacem» und «Ave Maria» berühren die Herzen. Heute betet ein Besucher in der hintere Stuhlreihe kniend und sehr andächtig mit. Auch weint er dabei. Männer schämen sich ihrer Tränen und möchten schon gar nicht, dass jemand sie sieht. Deswegen verlässt dieser Mann 10 Minuten vor Schluss der Vorstellung die Kirche, um allein zu sein. In Gedanken schicke ich ihm einen tröstenden Engel. Einige neugierige Besuchende, die auf ihrem Weg ins Restaurant an der Kirche vorbeikommen, schauen auch dieses Mal wieder herein, wollen sich zwar nicht setzen, hören heute aber länger zu als sonst. Mein Georg sorgt als Türsteher jedes Mal dafür, dass die renovationsbedürftige Kirchentüre nicht laut geöffnet und geschlossen wird. Besonders dieses Mal inspiriert mich die dichte Konzentration und Andacht des Publikums so, dass ich die Klänge und lateinischen Gesänge mit Passagen von Obertönen in voller Hingabe gestalten kann. Die Glocken verkünden mit dem ¾ – Schlag das Ende der Veranstaltung, ich schliesse ab mit «Andate in pacem» und «Amen». Das Publikum klatscht leise und dankbar Beifall, das Körbchen für die Kollekte, die für ein Projekt für kriegstraumatisierte Menschen bestimmt ist, wandert von Hand zu Hand. Zwei Besucherinnen aus Amsterdam und eine weitere aus Fribourg bedanken sich noch persönlich bei mir. Letztere möchte noch wissen, aus welchem Material meine Schlägel seien. Ich antworte: «Aus Silikon.» Sie kann nicht glauben, dass man mit Silikon solche erstaunlichen Klänge hervorbringen kann und schaut mit suchendem Blick in die Umgebung in der Erwartung noch Lautsprecher oder sonstige technische Einrichtungen zu entdecken. Ob ich denn wirklich keine Hintergrundmusik laufen liesse, will sie wissen. Ich verneine. Das sei unglaublich, «incroyable», meint die Dame aus Fribourg und verlässt die Kirche um ein Hörerlebnis reicher. Mit einem Glas Walliser Weisswein in der benachbarten Bar schliessen Georg und ich den Abend ab, dankbar für das Publikum, welches ich heute mit meinen Klängen beglücken durfte.  

Foto: Meine Kristallinstrumente auf dem Altar der Seitenkapelle der Pfarrkirche Maria, Hilfe der Christen, in Leukerbad

und Text: Petra Dobrovolny